Fall am Helios-Klinikum Pforzheim

Fixierter Patient stirbt bei Brand - Anklage gegen sieben Ärzte und Pfleger

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Peter Lauber
Ein Bild von Peter Lauber (Foto: SWR, Patricia Neligan)

Vor einem Jahr starb bei einem Feuer in der Notaufnahme im Helios-Klinikum Pforzheim ein 58-jähriger Patient. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage gegen sieben Klinikbeschäftigte erhoben.

Der 58-jährige Patient war am Abend des 2. Mai vergangenen Jahres nach einem Sturz in die Notaufnahme des Helios-Klinikum in Pforzheim eingeliefert worden. Dort randalierte der angetrunkene Mann, weshalb er über mehrere Stunden hinweg fixiert wurde. Dies geschah den Ermittlungen zufolge jedoch ohne richterliche Anordnung. Wann ein Patient fixiert werden darf, ist klar geregelt.

Zudem sei der Patient über weite Strecken unbeaufsichtigt gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft in Pforzheim mit. So habe er versuchen können, mit einem Feuerzeug die Fixiergurte zu durchtrennen. Dadurch sei das Feuer entstanden, bei dem der Mann zu Tode kam.

Staatsanwaltschaft Pforzheim sehen Schuld bei Ärzten und Pflegekräften

Vier Ärzten und Pflegekräften, die mit der Behandlung beziehungsweise Betreuung des Verstorbenen befasst waren, wird nun Freiheitsberaubung mit Todesfolge zur Last gelegt, drei weiteren Beihilfe dazu. Dreien der Angeschuldigten wird zudem fahrlässige Tötung vorgeworfen. Bei allen sieben Angeschuldigten geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sie bei Einhaltung der Regeln den Tod des Patienten hätten verhindern können.

Gegen zwei weitere Bedienstete der Klinik, gegen die zunächst ebenfalls ermittelt worden war, hat sich der anfängliche Tatverdacht aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt.

Helios Klinikum (Foto: SWR)
Bei einem Feuer im Helios Klinikum Pforzheim verbrannte im Mai 2023 ein 58-jähriger Patient.

Mitarbeiter des Helios-Klinikums drohen jahrelange Haft

Das Landgericht Karlsruhe hat bislang noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden. Daher sei es, so die Staatsanwaltschaft, auch noch nicht absehbar, ob und wann es zu einem Prozess komme.

Bei Freiheitsberaubung mit Todesfolge sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen zwischen drei und fünfzehn Jahren vor, in minder schweren Fällen zwischen einem und zehn Jahren. Für fahrlässige Tötung drohen in der Regel Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen.

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